Wahlen 2024: Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen

Zur Wahl des Gemeinderats ist durch Beschluss des Gemeindewahlausschusses am 02.04.2024 nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden.

Die Wahl findet deshalb nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt. Es kann jede wählbare Person gewählt werden; – die Wähler und Wählerinnen sind also nicht an die vorgeschlagenen Bewerber / Bewerberinnen gebunden. Gewählt sind die Bewerber / Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen.

Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen für den Wahlbezirk der Gemeinde Gammelshausen werden in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Hauptstr. 19, 73108 Gammelshausen, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Freitag, der 24. Mai 2024 ist das Rathaus ausnahmsweise von 9 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Der Ort ist nicht barrierefrei.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.