Wahlen
Landtagswahl am 8. März 2026
Wahlbenachrichtigung
Alle wahlberechtigten Personen erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl.
Stimmabgabe
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stimmen entweder persönlich am Wahltag im Wahllokal abzugeben oder per Briefwahl zu wählen.
Informationen zur Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung grundsätzlich bis Freitag, 6. März 2026, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Briefwahlunterlagen müssen persönlich oder schriftlich beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Als Antragsformular kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.
Kurzfristige Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 8. März 2026
Für die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl ist das Bürgermeisteramt am
Freitag, den 6. März 2026, von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
zusätzlich und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten geöffnet.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Das Rathaus ist hierzu am
Samstag, den 7. März 2026, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
geöffnet.
Im Falle plötzlicher Erkrankung kann der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Kontakt
Bei Fragen rund um die Wahl können Sie sich gerne an Ihre Gemeindeverwaltung wenden.
Frau Grünwald
Telefon: 07164 9401-50
E-Mail: gruenwald@gammelshausen.de
Frau Kälberer
Telefon: 07164 9401-40
E-Mail: kaelberer@gammelshausen.de




