Neues zu den Wahlen am 9. Juni

Zur Wahl des Gemeinderats ist durch Beschluss des Gemeindewahlausschusses am 02.04.2024 nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden.

Die Wahl findet deshalb nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt. Es kann jede wählbare Person gewählt werden; – die Wähler und Wählerinnen sind also nicht an die vorgeschlagenen Bewerber / Bewerberinnen gebunden. Gewählt sind die Bewerber / Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen.

Wahlbenachrichtigung

Alle wahlberechtigten Personen erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung für die jeweiligen Wahlen.

Stimmabgabe

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stimmen entweder persönlich am Wahltag im Wahllokal abzugeben oder per Briefwahl zu wählen.

Informationen zur Briefwahl

Briefwahlunterlagen mit den jeweiligen Wahlscheinen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung grundsätzlich bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, beantragt werden.

Briefwahlunterlagen müssen persönlich oder schriftlich beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Als Antragsformular kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.

Sie haben auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen ab 29. April über unsere Website online zu beantragen.