Abfallentsorgung

Besondere Abfalltermine

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen

Carl-Hermann-Gaiser-Straße 41
73033 Göppingen

Telefon: 07161 202-8888

E-Mail: info@awb-gp.de

  • Hausmüll
  • Gelber Sack
  • Biobeutel
  • Altpapier (Tonne)

Wertstoffhof

Die Gemeinde Gammelshausen hat mit den Nachbargemeinden Eschenbach und Heiningen im Bereich des Grüngutplatzes in Heiningen den ersten interkommunalen Wertstoffhof durch den Landkreis Göppingen errichten lassen. Die Inbetriebnahme erfolgt im Dezember 2024.
Die Einwohnerschaft(en) können sich auf stark ausgeweitete Öffnungstage und -zeiten freuen sowie auf eine große Vielfalt an Wertstoff-Fraktionen.

Sie finden ihn Im Rohrgarten 1, 73092 Heiningen

Lesen Sie hierzu auch den folgenden Pressebericht: Pilotprojekt für Zusammenarbeit – Gammelshausen

Für die Zeit bis zur Öffnung des neuen interkommunalen Wertstoffhofs besteht nach wie vor die Möglichkeit, z. B. den Wertstoffhof beim Müllheizkraftwerk in 73037 Göppingen (Iltishofweg 42) anzufahren. Folgende Öffnungszeiten gelten:

Mo, Di, Mi, Fr: 09 – 17 Uhr

Do: 09 – 18 Uhr

Sa: 09 – 13 Uhr

Container und Handel

Altglas entsorgen Sie bitte über die im Ort aufgestellten Unterflur-Container.

  • Standort Rosenstraße (unterhalb des Rathauses)

Batterien und nicht mehr verwendbare Akkus werden vom Handel entgegengenommen. Bitte entsorgen Sie sie auf keinen Fall über den Hausmüll, weil bei der Verbrennung giftige Stoffe freigesetzt würden.

Grüngut

Grüngut wird regelmäßig gesammelt und kann außerdem auf den Grüngutplätzen des Landkreises abgegeben werden. Der nächste Grüngutplatz befindet sich in Heiningen, Eschenbacher Straße (beim Kleintierzüchterheim).

Verbrennung von pflanzlichen Abfällen im Freien

Bevor Gartenabfälle oder Grüngut verbrannt werden dürfen, ist zunächst zu prüfen, ob nicht eine Verwertung durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren in Betracht kommt. Ist eine Verwertung nicht möglich, gelten für die Verbrennung von Gartenabfällen folgende Bedingungen:

  • Gartenfeuer sind nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich zulässig.
  • Gartenabfälle und Grüngut dürfen nur auf dem Grundstück verbrannt werden, auf dem sie angefallen sind.
  • Die Gartenabfälle müssen ausreichend trocken sein, damit sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Frisches Astmaterial, Heckenschnitt, Laub und nasses Gras o. Ä. darf nicht verbrannt werden.
  • Die Verbrennung von Stamm- und Wurzelholz ist ebenfalls nicht zulässig. Dies ist auch ökologisch nicht sinnvoll, da es sich hier um Brennstoffe handelt, die nicht im Freien, sondern in einer Feuerstätte zweckentsprechend verbrannt werden sollten.
  • Das Feuer ist ständig zu überwachen und unter Kontrolle zu halten. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein. Die Feuerstelle ist am besten mit ausreichend Wasser abzulöschen.
  • Gartenfeuer sind in der Nachtzeit oder bei starkem Wind verboten.
  • Es ist darauf zu achten, dass es durch die Rauchentwicklung zu keinen Verkehrsbehinderungen oder erheblichen Belästigungen kommt. Ebenso dürfen keine Gefahren durch unkontrollierten Funkenflug entstehen. Aus diesem Grund sind auf jeden Fall die folgenden Mindestabstände einzuhalten:
 zu Autobahnen 200 m
, zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 100m m, zu Gebäuden und zum Wald 50 m
  • Die Verbrennungsrückstände sind sobald als möglich in den Boden einzuarbeiten.
  • Das Gartenfeuer ist grundsätzlich rechtzeitig (mind. 2 Werktage vorher) bei der Gemeinde Gammelshausen, Telefon 07164 9401-50 und bei der Feuerwehrleitstelle Göppingen, Telefon 07161 956980, anzuzeigen.
    Ein entsprechendes Formular zur Anmeldung des Feuers liegt im Rathaus zur Abholung aus und steht zum Download bereit.

Vereine

Altpapier kann auch über die Sammlungen von Gesangverein und Kegelverein entsorgt werden. Bitte stellen Sie das Papier am Abholtag in handlichen Einheiten gebündelt oder in Kartons bis acht Uhr an den Straßen- bzw. Gehwegrand.