Das Gesundheitsamt teilt mit, dass ab Freitag, 19.03.2021, nach Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Landkreis Göppingen verschärfte Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gelten.
Das bedeutet, dass im Landkreis Göppingen erneut strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft treten. So darf zu einem Haushalt nur noch eine weitere nicht im Haushalt lebenden Person hinzukommen. Der Einzelhandel muss wieder schließen und es kann nur noch im Voraus bestellte Ware zu einem vereinbarten Termin abgeholt werden, das sogenannte Click & Collect. Museen, Galerien botanische und zoologische Gärten müssen geschlossen werden. Medizinisch notwenige Behandlungen und der Friseurbetrieb sind weiterhin erlaubt. Andere körpernahe Dienstleistungen wie Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie die kosmetische Fußpflege sind untersagt.
Einschränkungen auf Landkreisebene zum Schul- und Kindertagesstättenbetrieb sind aktuell nicht geplant. Bei einem weiteren Anstieg der Fallzahlen müssten entsprechende Maßnahmen gemeinsam mit den Landesbehörden entschieden werden.
Näheres zu den ab 19. März gültigen Maßnahmen können der Übersicht entnommen werden (siehe unten und hier als PDF).
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie richten sich nach den Inzidenzzahlen im Landkreis. Wird eine Inzidenzschwelle an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, wird dies durch das Gesundheitsamt bekanntgegeben. Entsprechende Verschärfungen oder Lockerungen treten dann zwei Tage nach der offiziellen Bekanntgabe in Kraft. Die untenstehende Übersicht ändert sich nicht, sondern ist je nach Lage zu lesen.