Durchführung von Antigen-Schnelltests

Testungen können unter anderem in Apotheken oder für die jeweiligen Patienten in ihren Hausarztpraxen in Anspruch genommen werden. Außerdem werden kommunale Testangebote in Kooperation mit Apotheken, dem DRK und den Johannitern aufgebaut.

Die kommunalen Testangebote richten sich vorrangig an Personen, die bislang keinen Testanspruch im Rahmen der Testverordnung hatten. Beispielsweise sind dies: Pflegende Angehörige, Haushaltsangehörige von Schwangeren, Personen mit hohen Expositionsrisiko im beruflichen oder privaten Umfeld, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern.

Bei einem negativen Testergebnis wird der Testperson eine Bescheinigung über das Vorliegen eines SARS-CoV-2 Antigentests ausgehändigt. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die Schnelltests auch falsch-negative-Ergebnisse zeigen können. Das bedeutet, dass eine getestete Person trotz negativem Befund dennoch infektiös sein kann. Deshalb bittet das Gesundheitsamt dringend, sich nicht in falscher Sicherheit zu wiegen und trotzdem alle Hygienemaßnahmen einzuhalten. Bei einem positiven Testergebnis besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Die positiv getestete Person muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben.

Die Staren-Apotheke am Rathaus Heiningen und die Barlach-Apotheke Bad Boll gehören zu den Apotheken, die Schnelltests durchführen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) führt unter anderem in Göppingen, Hattenhofen und Schlierbach Testungen durch.

Eine Übersicht der Möglichkeiten zur Testung im Landkreis ist auf der Homepage des Landkreises unter dem Stichpunkt „Teststrategie“ verfügbar. Alle Apotheken, die Antigen-Schnelltests durchführen, können auf der Website der Landesapothekenkammer Baden-Württemberg ausfindig gemacht werden.