Gesangverein Gammelshausen erhält Spende

Freuen sich über die Spende (v.l.n.r.): Daniel Kohl (Bürgermeister), Sebastian Herbrik (1. Vorsitzender Gesangverein Gammelshausen) und Mischa Allgaier (Kommunalberater Netze BW)

Die Freude war Sebastian Herbrik vom Gesangverein Gammelshausen ins Gesicht geschrieben: Die Aktion „Mail statt Brief“ der Netze BW hatte einen unverhofften Betrag in Höhe von 161,20 Euro in die Vereinskasse gespült. „Besonders toll ist es, dass wir mit diesem Betrag die Anschaffung neuer Chor-Poloshirts finanzieren können“, so Herbrik. Mit dieser Aktion verfolgt die Netze BW das Ziel, die Kund*innen nicht mehr per Brief, sondern per E-Mail zu informieren, dass der Stand ihres Stromzählers wieder abgelesen werden muss. Die dadurch eingesparten Kosten gibt die Netze BW in Form einer Spende an gemeinnützige Organisationen vor Ort weiter, wie nun an den Gesangverein. Zudem wird so Papier eingespart und damit der CO2-Ausstoß reduziert.

Der Kommunalberater der Netze BW, Mischa Allgaier, erinnerte bei der Scheckübergabe auch an eine ähnliche Aktion, bei der die Netze BW bereits die Digitalisierung ihrer Zählerstandserfassung flankiert hatte und man seither im Unternehmen auf die einstigen Ablesekarten größtenteils verzichten könne. Auch Bürgermeister Daniel Kohl, der in diesem Jahr den Gesangverein als Empfänger vorgeschlagen hatte, fand lobende Worte für die Aktion: „Durch die Corona-Pandemie haben gemeinnützige Einrichtungen und Vereine oft herbe Rückschläge erlitten. Es ist schön, dass mit dieser Spende das Ehrenamt gefördert wird. Damit können Angebote unterstützt werden, die nicht zuletzt auch das Gemeinschaftsgefühl in unserer Gemeinde stärken.“ Er dankte allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich elektronisch benachrichtigen lassen und damit diese Spende erst möglich gemacht haben.

Bei der Aktion können alle Kund*innen im Netzgebiet des Unternehmens ganz einfach mitmachen: Dafür muss lediglich bei der nächsten fälligen Eingabe des Zählerstands auf der Website der Netze BW die E-Mail-Adresse eingetragen und das Einverständnis zu deren Nutzung gegeben werden. Diese vorherige Zustimmung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich.