Aufgrund mangelnder Niederschläge und anhaltend hoher Temperaturen steigt die Waldbrandgefahr stark an. Aktuell bewertet der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes die Lage im Landkreis mit der höchsten Gefahrenstufe 5. Da sich in den kommenden Tagen und Wochen keine flächendeckenden Niederschläge ankündigen, wird sich die Trockenheit im Boden und den Wäldern weiterhin erhöhen.
Eine Vorsichtsmaßnahme ist die Schließung von Grillplätzen. Die Bevölkerung wird gebeten, sich an das Verbot zu halten und sensibel im Wald unterwegs zu sein.
„Eine weggeworfene Zigarettenkippe oder ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer können verheerende Folgen haben. Waldbesucher können ihren Teil dazu beitragen, das Risiko von Waldbränden so gering wie möglich zu halten, indem sie einige einfache Regeln beachten“, sagte die stellvertretende Forstamtsleiterin Diana Tröger in Göppingen.
Das Landeswaldgesetz für Baden-Württemberg legt die folgenden Regeln fest:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Das Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald nicht gestattet.
- Je nach örtlicher Situation können die Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss ein (Grill-)Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
- Wo brennt es?
- Was brennt?
- Wer oder was ist betroffen?
- Ort und Person, von der der Brand gemeldet wird?