Corona-Maßnahmen ab 10. Januar 2022

Vor allem aufgrund der Omikron-Variante wird das Testnetz an Schulen und Kitas sowie in der Kindertagespflege noch enger gestrickt. Baden-Württeemberg hat hierzu zwei neue Verordnungen erlassen.

Damit soll ab dem Ende der Weihnachtsferien bis zum Beginn der Faschingsferien (10. Januar bis einschließlich 25. Februar) die Testhäufigkeit beziehungsweise der Personenkreis der Testungen erweitert werden. Dies ist ein weiterer Beitrag, um unkontrollierte Ausbruchsgeschehen zu verhindern und den Präsenzbetrieb sicherzustellen. Denn die Durchführung des Schulunterrichts in Präsenz und die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuungsangebote hat neben dem Gesundheitsschutz oberste Priorität.