Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplans Feuerwehrmagazin

Der Gemeinderat der Gemeinde Gammelshausen hat am 11.03.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrmagazin“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen. Der Gemeinderat hat des Weiteren beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Gebiet befindet sich in der Ortsmitte der Gemeinde und umfasst die Flurstücke Nr. 310/1, 311/1, 313/1, 313/3, 309/1 (teilweise) sowie 49 (teilweise).

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 11.03.2025 maßgebend (s. Anlagen).

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Feuerwehrmagazins geschaffen werden.

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit der vorläufigen Begründung zum Bebauungsplan sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 07.04.2025 bis einschließlich 08.05.2025 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Die genannten Unterlagen können nachfolgend auf dieser Internetseite sowie unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@gammelshausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07164 9401-0 zu vereinbaren.

Die entsprechenden Planunterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Gammelshausen, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gammelshausen, den 27.03.2025

gez. Daniel Kohl

Bürgermeister