Sitzung des Gemeinderats am 19. September 2023
Freigabe von Sitzungsprotokollen
Der Gemeinderat gab per Beschluss das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung vom 25. Juli 2023 einstimmig frei.
Frageviertelstunde für die Einwohnerschaft
Aus den Reihen der Zuhörerschaft wurden keine Anfragen gestellt.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Bürgermeister Daniel Kohl gab bekannt, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 25. Juli das Planungsbüro M-Bau GmbH mit der Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung für ein Nahwärmekonzept in Gammelshausen beauftragt hat. Mit einem ersten Ergebnis wird zum Jahresende 2023 gerechnet.
In einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 6. September hatten sich Bewerbende um die ausgeschriebene Stelle der Hauptamtsleitung im Gremium vorgestellt. Der Gemeinderat wählte anschließend in geheimer Wahl Frau Britta Grünwald zur Nachfolgerin für Herrn Uwe Göhl. Sie wird ihre Stelle im November antreten.
Freiwillige Feuerwehr Gammelshausen Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans der Gemeinde Gammelshausen:
Beratung; Beschluss
Beschaffung eines MTW: Sachstand und weiteres Vorgehen Der Bürgermeister begrüßte die beiden stellvertretenden Feuerwehrkommandanten René Dubb und Michael Herrmann, die anschließend den Feuerwehrbedarfsplan im Gremium vorstellten. Im Feuerwehrbedarfsplan sind wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten, örtlichen Verhältnisse enthalten und bildet somit die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Das ursprüngliche Planwerk stammt aus dem Jahr 2011 und wurde nunmehr erstmals mittels Fortschreibung an die jetzige Situation angepasst und aktualisiert. Wesentliche Änderungen ergaben sich insbesondere im Bereich der Fahrzeugausstattung und der Gebäude-Konzeption. Das 40 Jahre alte Feuerwehrmagazin entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an solch ein Gebäude. Die Standards an Sicherheit für Mannschaft und Geräte sind mittlerweile überholt und lassen sich auch nicht mehr nachrüsten. Hier gilt es andere Lösungen ins Auge zu fassen. Der Gemeinderat nahm vom Entwurf der ersten Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplan Kenntnis und stimmte dem Plan einhellig zu.
Anschließend erörterten Bürgermeister und stv. Feuerwehrkommandanten die Notwendigkeit, einen Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Feuerwehr zu beschaffen. Der Bedarf ist bereits im Feuerwehrbedarfsplans aus dem Jahr 2011 beschrieben und wurde in der heute beschlossenen Fortschreibung nochmals intensiv dargelegt. Das Fahrzeug wird für vielfältige Feuerwehraufgaben benötigt, wie z. B. Personaltransporte, Nutzung als Einsatzleitfahrzeug, Transportfahrzeug für Ausrüstung für verschiedene Einsätze, Transportfahrten zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen und Übungen außerhals des Ortes und Transportfahrten für Mitglieder der Jugendfeuerwehr. Derzeit wird ein Großteil der notwendigen Fahrten mit den Löschfahrzeugen oder Privat-Pkws der Mitglieder der Feuerwehr durchgeführt. Seitens der Feuerwehrführung und Gemeindeverwaltung erfolgten bereits diverse Besichtigungs- und Erörterungstermine bei verschiedenen Herstellerfirmen sowie weitere Vorleistungen mit dem Ziel, der Fahrzeugneubeschaffung. Nach Sichtung erster Angebote werden sich die voraussichtlichen Anschaffungskosten zwischen 85.000 € und 115.000 € bewegen. Allgemein zeigten sich die Mitglieder des Gremiums beeindruckt von den akribischen Vorleistungen der Verantwortlichen und signalisierten Einvernehmen mit dem weiteren geplanten Vorgehen. So sollen nunmehr mehrere Angebote für ein MTW eingeholt und dem Gemeinderat zeitnah, d. h. möglichst in der Oktober- oder November-Sitzung, zur Entscheidung vorgelegt werden. Bürgermeister Daniel Kohl wies darauf hin, dass im Falle einer positiven Entscheidung des Gemeinderats und anschließender Beauftragung nach derzeitigem Stand noch mit einer zwei- bis dreijährigen Lieferzeit des Fahrzeugs gerechnet werden müsse.
Bausachen
Antrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport, Stellplatz und Schuppen, Brigelsweg 2 Antrag auf Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport, Stellplatz und Schuppen, Brigelsweg 4
Der Gemeinderat erteilte zu beiden Bauvorhaben das kommunale Einvernehmen und stimmte den Befreiungsanträgen zu.
Bekanntgaben und Verschiedenes
Im Anschluss an die Beratung der beiden Baugesuche im Baugebiet Letten II entwickelte sich im Gremium eine kritische Aussprache zum erfolgten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches vor Kurzem den § 13b BauGB, mit welchem Bebauungspläne in einem einfacheren Verfahren schneller zur Gültigkeit und somit zur Bebaubarkeit gelangten, nicht mit dem Europarecht vereinbar und somit für ungültig erklärt hatte. Auch das Baugebiet Letten II fundiert auf dieser rechtlichen Grundlage. Für die Gemeinde und vor allem für die Bauwilligen bestehen nunmehr erhebliche Unklarheiten für das weitere Vorgehen, was im Gremium für weitgehendes Unverständnis und Unmut für diese Situation sorgte.
Anregungen und Anfragen aus dem Gemeinderat
Anfragen aus den Reihen des Gremiums betrafen Holzfällarbeiten im Gemeindewald sowie Fahrbahnunebenheiten im südlichen Bereich der Ortsdurchfahrt und im weiteren Verlauf der Steige.