Änderung bei Veröffentlichungen zu Jubiläen

Aufgrund von mittlerweile eingetretenen Verschärfungen des Datenschutzrechts, Art. 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dürfen keine Jubilare ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Bürger*innen veröffentlicht werden.

Dies betrifft die Mitteilungen über Hochzeitsjubiläen (50, 60, 65, … Jahre) sowie Geburtstagsjubiläen (70., 75., 80., 85, 90., 95., 100., 101., usw. Geburtstag) in unserem Mitteilungsblatt sowie in der NWZ Göppingen.

Eine Veröffentlichung kann daher ab sofort nur noch erfolgen, sofern die Betroffenen dies ausdrücklich wünschen und eine vorherige schriftliche Einwilligung bei der Gemeindeverwaltung Gammelshausen vorliegt.

Ihre Einwilligung müssen Sie nur einmalig erteilen, sie wird dann auch in den Folgejahren berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass bei Ehejubiläen beide Ehepartner der Veröffentlichung zustimmen müssen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre

Gemeindeverwaltung Gammelshausen