Ungeimpfte Besucher von Gemeinderatssitzungen müssen Testnachweis mitführen

Die neue Corona-Verordnung vom 24.11.2021 beinhaltet für Gremiensitzungen, zu denen auch Sitzungen des Gemeinderats gehören, dass in der Alarmstufe II,  in der wir uns aktuell befinden, nicht-immunisierte (nicht geimpfte) Teilnehmende einen aktuellen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorzulegen haben.

Bitte halten Sie vor dem Gemeindehaus einen entsprechenden Nachweis bereit – alle Teilnehmer*innen werden kontrolliert.

Ebenso gilt während der gesamten Sitzung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske (mindestens: medizinische Maske). Dieser Pflicht kommt  selbstverständlich auch der gesamte Gemeinderat nach.

Daniel Kohl
Bürgermeister