Die neue Corona-Verordnung vom 24.11.2021 beinhaltet für Gremiensitzungen, zu denen auch Sitzungen des Gemeinderats gehören, dass in der Alarmstufe II, in der wir uns aktuell befinden, nicht-immunisierte (nicht geimpfte) Teilnehmende einen aktuellen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorzulegen haben.
Bitte halten Sie vor dem Gemeindehaus einen entsprechenden Nachweis bereit – alle Teilnehmer*innen werden kontrolliert.
Ebenso gilt während der gesamten Sitzung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske (mindestens: medizinische Maske). Dieser Pflicht kommt selbstverständlich auch der gesamte Gemeinderat nach.
Daniel Kohl
Bürgermeister