Mähgeld für Bewirtschaftungserschwernisse auf Baumwiesen

Förderung des Streuobstbaus durch die Gemeinde

Bewirtschafter von Baumwiesen erhalten von der Gemeinde Gammelshausen ein Mähgeld für Bewirtschaftungserschwernisse in Höhe von 1,50 € pro Baum und Jahr (max. 1 Baum/ar). Ausgenommen von dieser Förderung sind die Baumwiesen, die eine Herbizidbehandlung erfahren, Obstanlagen und Dauerweiden.

Antragsformulare liegen im Eingangsbereich des Rathauses aus oder können untenstehend heruntergeladen werden. Bitte achten Sie darauf, dass nur noch die neuen Formulare verwendet werden.

Anträge für das Jahr 2022 können bis spätestens 9. Dezember 2022 im Rathaus eingeworfen oder per E-Mail an info@gammelshausen.de gesendet werden.

Gemeindeverwaltung