Wahlbenachrichtigung
Alle wahlberechtigten Personen erhalten bis spätestens 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Auf dieser ist ersichtlich, für welche Wahl/en eine Wahlberechtigung besteht.
Stimmabgabe
Sie haben die Möglichkeit Ihre Stimme entweder persönlich am Wahltag im Wahllokal abzugeben oder per Briefwahl zu wählen.
Informationen zur Briefwahl
Wahlscheine können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung grundsätzlich bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, beantragt werden.
Briefwahlunterlagen müssen persönlich oder schriftlich beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Als Antragsformular kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Bitte beachten Sie:
Die Antragstellung der Briefwahlunterlagen kann aus technischen Gründen nur bis Donnerstag, 11. März 2021, 12.00 Uhr erfolgen.
Die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, usw.) erhalten Sie von der Gemeinde erst ab 22. Februar, da erst dann aus terminlichen Gründen, die Unterlagen für die Bürgermeisterwahl vollständig sind.
Bei Fragen rund um die Wahlen können Sie sich gerne an Ihre Gemeindeverwaltung, Herrn Göhl, Tel.07164 940150, oder Frau Kälberer, Tel. 07164 940140, wenden.