Kurzbericht der Gemeinderatssitzung am 16. September 2025
Frageviertelstunde für die Einwohnerschaft
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Betriebsführung des örtlichen Rohrnetzes durch die EVF Göppingen: Beratung; Beschlussfassung
Neben der bereits seit 2018 bei der EVF Göppingen angesiedelten technischen Betriebsführung der Trinkwasserversorgungsanlagen mit Wassergewinnung, -aufbereitung und -speicherung übernimmt die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG ab dem 1. November 2025 auch die Betreuung des örtlichen Rohrnetzes. Dies hatte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme beschlossen, nachdem die Betreuung durch den Bauhofleiter und Wassermeister durch erheblich komplexere bürokratische Notwendigkeiten (engmaschigere Dokumentationspflichten, Gesetzesänderungen, Verlängerungsprüfungen etc.) im Tagesgeschäft zeitlich nicht mehr zu leisten ist, um der hohen Verantwortung im Bereich der Trinkwasserversorgung gerecht zu werden. Allerdings steht der Bauhof nach Absprache auch weiterhin unterstützend zur Seite, beispielsweise wenn es um die Suche von Leckagen oder den Neubau von Leitungen geht.
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung mit Neukalkulation der Gebührentatbestände zum 1. Januar 2026
Letztmalig im Jahr 1992 legte die Gemeinde Gammelshausen ihre Verwaltungsgebühren fest, abgesehen von der Euro-Umstellung im Jahr 2001. Nach über 30 Jahren sah die Gemeinde sich veranlasst, die Gebühren neu zu fassen. Im Kalkulationsprozess waren neben Kämmerin Michelle Gröbel alle Mitarbeiterinnen der Gemeindever- waltung involviert, wofür sich Bürgermeister Daniel Kohl herzlich
bedankte. Somit konnte – Gebühr für Gebühr – der tatsächliche Aufwand ermittelt und wiederum mit einem Schlüssel hinterlegt werden, um realistische Zahlen zu erhalten. Kämmerin Gröbel sah die nun vorliegenden Gebühren als absolut vertretbar an, die sich wiederum grundsätzlich positiv auf den Ertragshaushalt der Gemeinde auswirken werden. Sowohl der Gebührenkalkulation als auch der neuen Verwaltungsgebührensatzung wurde einvernehmlich zugestimmt (s. auch Amtliche Bekanntmachungen).
Anpassung der Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2026
Einstimmig fasste der Gemeinderat den Beschluss, die Hundesteuer nach acht Jahren zum 1. Januar 2026 moderat zu erhöhen. Derzeit beträgt diese pro Ersthund und Jahr 120 € und das Doppelte für einen Zweithund. Ab kommendem Jahr fallen für einen Ersthund 150 € und 300 € für einen Zweithund an, während die Gebühr für einen Kampfhund von 750 € auf 900 € pro Jahr angehoben wird. Aktuell sind in Gammelshausen 73 Ersthunde und 7 Zweithunde gemeldet sowie ein Kampfhund. Aufgrund dieser Zahlen und der nunmehr beschlossenen Erhöhung ergeben sich ab kommendem Jahr für die Gemeinde Mehreinnahmen von ca. 3.000 € (s. auch Amtliche Bekanntmachungen).
Ebenfalls einig zeigte sich der Gemeinderat nach erfolgter Diskussion mit einer von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderung in der neuen Hundesteuersatzung, wonach ein Kampfhund auch nach erfolgtem tierpsychologischen Gutachten weiterhin als Kampfhund eingestuft bleibt.
Baugebiet „Letten II“:
Bauplatzvergabe aus der 6. Ausschreibungsrunde
Jeweils einstimmig erfolgten zwei Vergaben für weitere Bauplätze, die im Rahmen einer mittlerweile 6. Ausschreibungsrunde insgesamt neun Bewerbungen hervorbrachten. Beide Plätze befinden sich im Kirschenweg, für die die Gemeinde Einnahmen in Höhe von rund 335.000 € generieren wird.
Bauanträge
Zwei Anträge für Neubauten im Gebiet „Letten II“ stellte Bürgermeister Daniel Kohl dem Gremium vor. Geplant sind jeweils Einfa- milienhäuser mit Carport bzw. Doppelgarage. Bei einem Antrag (Albtraufstraße) wurde eine Befreiung (Überdachung des Hauseingangs außerhalb der Baulinie) beantragt, welche sowohl von Verwaltung als auch Gemeinderat als marginal angesehen und demnach positiv beschieden wurden. Der zweite Antrag erfolgte im Kenntnisgabeverfahren (ohne Überschreitungen/Befreiungen), weshalb hier kein kommunales Einvernehmen der Gemeinde erforderlich war.
Bekanntgaben und Verschiedenes
Bürgermeister Daniel Kohl gab dem Gemeinderat einen kurzen Sachstandsbericht zum laufenden Ausbau der Stuifenstraße, wonach im Zuge der Maßnahme festgestellt wurde, dass sich der bituminöse Aufbau (Belagsstärke) an manchen Stellen der Straße als deutlich zu dünn erwiesen hatte. Kohl verwies auf die klare Kommunikation seitens der Verwaltung und des Gemeinderats im Vorfeld, die Stuifenstraße aufgrund mehrerer beidseitigen Quergen auch gesamtheitlich einer neuen Trag- und Deckschicht zu unterziehen, weshalb er entschieden hatte, die Straße entsprechend den technischen Richtlinien und damit zukunftsfähig herstellen zu lassen, wenngleich dies ein finanzieller Mehraufwand bedeutet. Der Vorsitzende informierte das Gremium über den vertraglichen Abschluss einer gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen wie sicherheitstechnischen Betreuung der Gemeindeverwaltung mit den Bereichen Rathaus, Gemeindehaus, Bauhof sowie Grundschul- und Kindergartenverband. Bürgermeister Kohl nutzte die Gelegenheit, für die anstehenden Herzsicher- und Defibrillator-Schulungen am 18. September 2025 zu werben, für die es noch vereinzelt freie Plätze gebe.
Anregungen und Anfragen aus dem Gemeinderat
Ein Sprecher wies auf ausufernde Zustände im westlichen Bereich der Kirchstraße hin, die mittlerweile einem „Schrottplatz“ gleichkämen. Der Vorsitzende dankte für diesen Hinweis und informierte, dass seitens der Verwaltung bereits ein Überprüfungsantrag an das Bauamt beim Landratsamt Göppingen gestellt wurde im Hinblick auf umwelt- und gewerberechtliche Belange.



