Gemeinderat 2024-12

Kurzbericht aus der Sitzung des Gemeinderats am 17. Dezember 2024

Das Gremium genehmigte einstimmig das öffentliche Sitzungsprotokoll vom 26. November 2024.

Mit einem Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr 2024 – u. a. mit den Starkregenereignissen im Juni und die daraus resultierenden Hangrutschungen – sowie der Vorstellung des Forstwirtschaftsplans für das Jahr 2025 stellte Revierleiter Simon Zoller wesentliche Inhalte der aktuellen Waldbewirtschaftung in Gammelshausen dar. Aufgrund der höheren Holzernte durch die Hangrutschungen konnte man 2024 einen deutlichen Gewinn einfahren. Für das Jahr 2025 sei das Ergebnis jedoch wieder ausgeglichen geplant. Auf Anregung eines Sprechers des Gemeinderats wird Herr Zoller dem Staatsforst vorschlagen, noch während der Sperrung der Steige Altholz im oberen Bereich herauszunehmen. Eine weitere Nachfrage aus dem Gremium betraf die eventuelle Aufforstung im Bereich der Hangrutschungen, speziell bei den Quellen. Herr Zoller erläuterte, dass hier eine Aufforstung sehr schwierig sei; man lasse diesen Bereich natürlich wachsen und beobachte diese Stelle genau. Der Gemeinderat beschloss anschließend einstimmig die Planung für das Forstwirtschaftsjahr 2025. Die Thematik um den 10-Jahres-Waldwirtschaftsplan erläuterte anschließend Forstamtsleiter Thomas Maier. Der aktuelle laufe Ende 2025 aus, sodass im April 2025 ein Beschluss über ein aktualisiertes Leitbild zur Waldbewirtschaftung gefasst werden muss. Lokale Interessen und übergeordnete Klimaziele seien hierbei zu beachten. Vor allem müsse der Klimawandel und die daraus resultierenden Aspekte auch im Gemeindewald berücksichtigt werden. So können z. B. europaheimische Arten klimastabilisierend wirken. Herr Maier rechnet damit, dass auch in Zukunft die drei Ziele des Waldes (Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion) ohne das Zustandekommen eines Defizits zu erreichen seien. Auf entsprechende Nachfrage von Bürgermeister Daniel Kohl bestätigte Herr Maier, dass das Forstamt eine Fläche von ca. 5 % als Alt- und Totholzfläche (Bannwald) vorschlagen werde. Der nächste Schritt werde sein, dass das Forstamt dem Gemeinderat einen Entwurf der neuen 10-Jahresplanung vorlege und anschließend eine gemeinsame Begehung stattfinde. Der Vorsitzende leitete über zur Einbringung des kommunalen Haushaltsplans 2025 und gab in seiner Haushaltsrede unter anderem zu bedenken, dass die Gemeindefinanzen bei allen Kommunen aus verschiedensten Gründen „im freien Fall“ seien. Er zitierte die Präsidenten der Kommunalen Landesverbände, wonach sich die Haushaltslagen der Städte, Gemeinden und Landkreise bereits im Jahr 2024 in einer beispiellosen Abwärtsspirale befunden haben, die im Jahr 2025 nochmals deutlich an Dynamik zulegen werde. Schon zur Jahreshälfte 2024 habe das Statistische Landesamt in seinen Eckdaten eine Verschlechterung der kommunalen Haushaltslage in Baden-Württemberg um 1,6 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr ausgewiesen. Insgesamt bestand zum 30. Juni 2024 ein negativer Finanzierungssaldo von rund 2 Mrd. Euro. Dies sei ein alarmierender Wert, der zeige, dass die Kommunalfinanzen in Baden-Württemberg binnen kürzester Zeit in eine massive Schieflage geraten seien. Die aktuelle Steuerschätzung verstärke die kommunale Finanzkrise nun nochmals immens. Bereits für das laufende Jahr sei eine Korrektur der Steuereinnahmen um mehrere hundert Millionen nach unten erfolgt. Die schlechte Konjunktur werde nun aber auch in den kommenden Jahren die Haushalte der Städte, Gemeinden und Landkreise nochmals deutlich stärker belasten als bisher angenommen. So reduziert sich die Einnahmeprognose allein für die kommenden beiden Jahre um rund 2 Mrd. Euro. Bis 2028 sei diese sogar insgesamt um 5,3 Mrd. Euro nach unten korrigiert worden. Damit ist die finanzielle Handlungsfähigkeit der baden-württembergischen Kommunen in einem Maße gefährdet, wie dies in den zurückliegenden Jahrzehnten nicht der Fall gewesen sei. Schon für das laufende Haushaltsjahr 2024 konnten 60 bis 70 % der Städte und Gemeinden keine ausgeglichenen Haushalte vorlegen. Laut Kohl verschlechtere sich dieser Wert nochmals für das kommende Haushaltsjahr.

Wie in 2024, so sei auch der Haushalt der Gemeinde Gammelshausen für das Jahr 2025 nur schwer planbar. Die Finanzen der Gemeinde stünden auch weiterhin unter einem großen Druck, zu dem die strukturelle Finanzschwäche der Gemeinde ihr Nötiges beitrage. Die strukturelle Finanzschwäche der Gemeinde Gammelshausen trägt auch in 2025 ihr Nötiges dazu bei.

Dennoch konnte man beim vorliegenden Haushaltsplanentwurf für 2025 Eckdaten erarbeiten, die die Satzung genehmigungsfähig machen. Bereits im Vorfeld wurden Einsparmöglichkeiten gesucht und auch gefunden. Man konnte Kostenansätze teilweise reduzieren und Projekte entweder streichen oder verschieben. Bürgermeister Kohl und Kämmerin Weigel erläuterten anschließend die Details der Haushaltssatzung. Geplante Investitionen seien im kommenden Jahr u. a. ein Grundstückserwerb in Höhe von rd. 120.000 € für die bauliche Erweiterung des Feuerwehrmagazins, 40.000 € für das Fahrgestell eines neuen Mannschafts- und Transportwagens für die Feuerwehr und eine Investitionsumlage an den Grundschul- und Kindergartenverband in Höhe von rd. 47.000 €. Als einzige Tiefbaumaßnahme soll im kommenden Jahr der Austausch der Wasserleitung in gleich drei Straßen – der Hohenstaufen-, Rechberg- und Stuifenstraße – erfolgen. Neben den Wasserleitungen (357.000 €) stehen auch Kanalsanierungen (150.000 €) für diese Straßen im kommenden Jahr im Fokus der Gemeinde. Doch auch Einnahmen stehen den hohen Ausgaben in 2025 entgegen: So sind neben Grundstückserlösen durch weitere Bauplatzveräußerungen im Gebiet Letten II ca. 320.000 € zu erwarten und 272.000 € als Fördersumme für die sechs im Jahr 2024 barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen.

Für 20.000 € soll die Beleuchtung im Gemeindehaus auf LED getauscht werden und 35.000 € sind für die Anschaffung einer Wärmepumpe im Rathaus geplant. Jeweils 10.000 € sollen eingestellt werden für die Feldwegeunterhaltung und für laufende Umweltschutzmaßnahmen. Für die anstehende Grundstücksentwicklung (ehemals Hauptstraße 27) stellt die Gemeinde 10.000 € Planungskosten ein. Auch ein Rasentraktor für den Bauhof als Ersatzbeschaffung schlägt im Haushalt 2025 mit 10.000 € zu Buche. Trotz einer geplanten Kreditaufnahme von 200.000 € läge, so Kämmerin Michelle Weigel, die Pro-Kopf-Verschuldung in Gammelshausen bei „nur“ 328 € (Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden: 802 € pro Einwohner).

Verschiedene Sprecher/innen aus dem Gremium begrüßten die vorgesehenen Investitionen zur Energieeinsparung. Man solle jedoch auch das Projekt einer Nahwärmeversorgung nicht aus den Augen verlieren. Ein weiterer Sprecher bat darum, Freiwilligkeitsleistungen noch genauer auf den Prüfstand zu stellen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2025.

Unter Bekanntgaben und Verschiedenes informierte Bürgermeister Kohl über die Eröffnung des 1. interkommunalen Wertstoffhofs der Gemeinden Gammelshausen, Heiningen und Eschenbach am 10. Januar 2025. Kohl gab weiter bekannt, dass der Förderbescheid zur interkommunalen Starkregenrisikomanagementplanung eingetroffen sei. Kohl zeige sich hier als Konvoiführer federführend für die interkommunale Planung für die Gemeinden Gammelshausen, Heiningen, Eschenbach und Schlat verantwortlich. Insgesamt werden die Planungen mit 62.600 Euro gefördert, was einer 70%-Förderung entspreche. Das entsprechend günstigste Planungsbüro könne im Januar 2025 beauftragt werden, was vom Gemeinderat einmütig unterstützt wurde. Abschließend teilte der Bürgermeister mit, dass die Sperrung der Gammelshäuser Steige bedauerlicherweise bis zum Frühjahr 2025 verlängert werden müsse. Ein Grund hierfür seien aufwendige Hangsicherungsmaßnahmen. Auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigte Bürgermeister Kohl, dass die Gemeinde im Rahmen der Anhörung zur Verlängerung der Sperrung nachdrücklich um Prüfung einer Ampelregelung gebeten habe (wurde jedoch seitens des Landes Baden-Württemberg einmal mehr abgelehnt wurde aufgrund des Gefahrenpotentials während der andauernden Baustelle).

Sitzung des Gemeinderats am 17. Dezember 2024

Öffentliche Tagesordnung:

  1. Freigabe von Sitzungsprotokollen
  2. Frageviertelstunde für die Einwohnerschaft
  3. Forstwirtschaftsplan 2025 für den Gemeindewald: Beratung und Beschlussfassung
  4. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Gammelshausen: Einbringung; Verabschiedung
  5. Bekanntgaben und Verschiedenes
  6. Anregungen und Anfragen aus dem Gemeinderat

Entsprechende Sitzungsunterlagen liegen im Sitzungssaal zur Einsichtnahme aus bzw. stehen zum Download bereit.

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.

Daniel Kohl
Bürgermeister