Sitzung des Gemeinderats am 27. Juni 2023
Aus dem Gemeinderat
Freigabe von Sitzungsprotokollen
Der Gemeinderat gab per Beschluss das Sitzungsprotokoll der öffentlichen Sitzung vom 23. Mai 2023 einstimmig frei.
Frageviertelstunde für die Einwohnerschaft
Es wurden keine Fragen an die Verwaltung oder den Gemeinderat gestellt.
Ehrung eines Gemeinderatsmitglieds
Bürgermeister Daniel Kohl zeichnete Gemeinderat Walter Krummrein für 40-jähriges kommunales Wirken im Gemeinderat mit der Ehrennadel und der Stele des Gemeindetags Baden-Württemberg aus. Walter Krummrein als „dienstältestes“ Mitglied des Gremiums gehört dem Gemeinderat mit einer kurzen Unterbrechung seit dem 22. Juli 1980 an. Kohl würdigte die ehrenamtliche Tätigkeit Krummreins und erinnerte an zahlreiche Projekte, die in den letzten 40 Jahren in Gammelshausen umgesetzt und verwirklicht wurden. Besonders schätzt der Bürgermeister, dass Herr Krummrein stets gut vorbereitet an den Sitzungen teilnimmt und mit seinem ausgeglichenen Wesen zum Gelingen der zahlreichen Projekte beigetragen hat. Der Vorsitzende bedankte sich bei Walter Krummrein auch im Namen der Bürgerschaft und der RatskollegenInnen für die stets angenehme und voranbringende Zusammenarbeit und überreichte dem Jubilar nebst Ehrennadel und Stele unter anhaltendem Beifall der Anwesenden noch einen Ehrenurkunde der Gemeinde sowie einen Geschenkkorb.
Neufassung der Feuerwehrkostenersatzsatzung: Beratung; Beschluss
Mit der Feuerwehrkostenersatzsatzung wird die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gammelshausen geregelt. Nach wie vor bleiben Einsätze der Feuerwehr bei Bränden und öffentlichen Notständen sowie zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen unentgeltlich. Kostenersatz wird jedoch u. a. dann fällig, wenn vom Verursacher eine Gefahr oder ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Auch Fahrzeuge werden unter bestimmten Umständen bei Feuerwehreinsätzen kostenersatzpflichtig. Der Gemeinderat hatte sich zuletzt im Jahr 2017 mit der Feuerwehrkostenersatzsatzung befasst und beschloss nunmehr einstimmig eine Aktualisierung und Anpassung der Regelung. Der Satzungstext ist unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung: Beratung; Beschluss
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Gammelshausen erhalten für die Ausübung ihres Dienstes bei Einsätzen und bei Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen Entschädigungsleistungen, die in der Feuerwehrentschädigungssatzung geregelt sind. Der Gemeinderat hatte sich letztmals 2013 mit dieser Thematik befasst. Allgemein wurde die Notwendigkeit erkannt, die Satzung zu aktualisieren und verschiedene Anpassungen vorzunehmen. Der Gemeinderat beschloss eine Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung einstimmig, welche in diesem Mitteilungsblatt unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht ist.
Erlass einer Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften
Bisher hat die Gemeinde Regelungen über die Unterbringung von geflüchteten Menschen, aber auch bei Fällen drohender Obdachlosigkeit, in privatrechtlicher Form z. B. durch Miet- und Untermietverträge abgewickelt. Mit Erlass einer sog. Obdachlosensatzung könnte die Verwaltung mit hoheitlichen Anweisungen handeln. Damit wäre eine Vereinfachung für die erforderliche Unterbringung von Menschen in Unterkünften durch die Gemeinde gegeben. Die Verwaltung hat die zu dieser Thematik vom Gemeindetag BadenWürttemberg aufgelegte Mustersatzung aus Rechtssicherheitsaspekten weitgehend übernommen und dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Bürgermeister Daniel Kohl erläuterte umfassend den Inhalt dieser Satzung. Einstimmig beschloss der Gemeinderat den Erlass jener Satzung, die unter „Amtliche Bekanntmachungen“ in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht ist.
Bauantrag auf Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Atelier, Garage und Kundenstellplätzen, Hauptstraße 22 Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines alten Baulinienplans aus dem Jahr 1904. Zulässig ist eine Bebauung, die sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Der Gemeinderat erteilte zum Bauvorhaben das kommunale Einvernehmen, legte jedoch Wert darauf, dass seitens der Verwaltung in verschiedenen Bereichen auf die Bauherrschaft hingewirkt wird; insbesondere ging es um eine sichere Ausfahrt in die Hauptstraße sowie eine zu begrünende geplante Mauer, die sich im Sichtfeld des von Süden kommenden Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs befindet.
Einführung eines Gemeindevollzugsdienstes: Beratung und Festlegung des weiteren Vorgehens
Bürgermeister Daniel Kohl schilderte die vielfältigen Aufgaben, die es aufgrund vermehrtem Vorkommen aus Sicht der Verwaltung stärker und regelmäßiger zu kontrollieren und zu überwachen gilt; so seien dies u. a. Falsch- und Dauerparker, illegale Hausmüllablagerungen, nächtliche Personenzusammenkünfte mit Musik- und Alkoholkonsum in Wohngebieten, Hundespaziergänge durch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke oder illegales Befahren von Feldwegen. Der Bürgermeister machte deutlich, dass die Gemeindeverwaltung aufgrund der personellen Ausstattung und der vorhandenen und ständig wachsenden Aufgabenfülle solchen Fällen nur bedingt entgegenwirken kann. Chancen, wie solches Fehlverhalten vermindert werden könnte, sieht die Verwaltung nur in der verstärkten Präsenz an Überwachungspersonal in Form eines gemeindlichen Vollzugsdienstes. Die Dienstzeit würde vom Bürgermister in Absprache mit der/dem Vollzugsbeamtin/-beamten festgesetzt und könnte auch an Sonn- und Feiertagen und in den Abendstunden erfolgen.
Der Gemeinderat zeigte sich durchweg aufgeschlossen gegenüber dieser Thematik und beauftragte die Verwaltung, entsprechende Vorbereitungen zu treffen, damit in einer der nächsten Sitzungen die Angelegenheit weiter beraten und schlussendlich eine entsprechende Stellenausschreibung der Gemeinde Gammelshausen beschlossen werden kann.
Bekanntgaben und Verschiedenes
Der neue Mitarbeiter im Bauhof, Herr Thomas Forster, habe in diesen Tagen seine Tätigkeit begonnen. Der derzeitige Beschäftigungsumfang von knapp über 50 % solle bis Jahresende auf 100 % erhöht werden. Die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet „Letten II“ seien zwischenzeitlich abgeschlossen und eine Bauabnahme erfolgt. Letzte Nacharbeiten sollen bis spätestens August d. J. fertiggestellt sein. Der Wertstoffhof war am vergangenen Samstag, 24. Juni, letztmals geöffnet. Zwischenzeitlich sei die auf dem Aldi-Parkplatz provisorisch untergebrachte Einrichtung abgebaut und der Bürgermeister erläuterte die weiteren Planungen (s. auch erneuter Hinweis unter „Infos aus dem Rathaus“ in dieser Mitteilungsblatt-Ausgabe). Die Umbaumaßnahmen am Hochbehälter „Niederzone“ zum Druckmindererschacht seien zwischenzeitlich ebenfalls fertiggestellt. Erfreulicherweise habe die Gemeinde nunmehr den beantragten Zuwendungsbescheid für den Bau von insgesamt sechs barrierefreien Bushaltestellen erhalten. Bei erwarteten Gesamtkosten von rd. 420.000 € erhält die Gemeinde Gammelshausen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 272.000 €. Die Reparaturarbeiten der Duschen im Gemeindehaus stünden kurz vor der Fertigstellung. Auf den Dächern des alten Bauhofgebäudes und der Aussegnungshalle auf dem Friedhof sollen in diesem Jahr weitere PV-Anlagen installiert werden. Der Bauausschuss traf sich vor kurzem zur Erörterung der eingegangenen Angebote. In der nächsten Gemeinderatssitzung sollen entsprechende Vergabebeschlüsse gefasst werden. Auf ihrem Weg zu einer klimaneutralen Gemeinde bis zum Jahr 2040 wird Gammelshausen von der Energieagentur des Landkreises Göppingen begleitet. In der nächsten GR-Sitzung soll durch die Energieagentur über den Sachstand berichtet und das weitere Vorgehen festgelegt werden.
Anregungen und Anfragen aus dem Gemeinderat Ein Ratsmitglied erkundigte sich nach der Eigenwassersituation im Ort und dabei insbesondere, wie es um die Quellschüttung steht. Ein anderer Sprecher regte an, um für die Stichwege im Willi-Moll-Weg das Auffinden der Hausnummern zu erleichtern, kleine Hinweisschilder (zu den Gebäuden Nr. …) in den Einmündungsbereichen vorzusehen.