Die Gemeinde Gammelshausen ist bemüht, ihren Internet-Auftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diesen Internet-Auftritt.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internet-Auftritt der Gemeinde Gammelshausen ist bisher nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Es wird derzeit daran gearbeitet, alle Inhalte des Internet-Auftritts barrierefrei anbieten zu können.
- Wiederkehrende und damit möglicherweise schon bekannte Bereiche einer Webseite, wie etwa die Navigation oder die Suche, können noch nicht übersprungen werden.
- Bei der Bedienung mit der Tastatur, ist noch nicht deutlich erkennbar, welches Element gerade fokussiert wird (sogenannter Tastaturfokus).
- Es sind noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Es sind noch keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
- Bereitgestellt PDF-Dokumente erfüllen noch nicht die Anforderungen zur Barrierefreiheit.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.12.2025 erstellt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung eingeholt werden.
Gemeinde Gammelshausen
Gemeindeverwaltung
Christine Denne
Hauptstraße 19
73108 Gammelshausen
Telefon: 07164 9401-0
Telefax: 07164 9401-20
E-Mail: info@gammelshausen.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Internet-Auftritt nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße
6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Gemeinde Gammelshausen
Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 19 · 73108 Gammelshausen
Telefon: 07164 9401-0
Telefax: 07164 9401-20
E-Mail: info@gammelshausen.de



