Aufgrund mangelnder Niederschläge und anhaltend hoher Temperaturen steigt die Waldbrandgefahr stark an. Aktuell bewertet der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes die Lage im Landkreis mit der Gefahrenstufe 3. Sofern sich bei weiterhin niederschlagsloser Witterung die Trockenheit im Boden und den Wäldern erhöhen sollte behält sich die Gemeinde vor, eine Schließung der Grillstelle in Erwägung zu ziehen.
Bis dahin bitten wir alle Nutzer um erhöhte Vorsicht. Insbesondere verweisen wir auf die nachfolgenden Regelungen des Landeswaldgesetzes für Baden-Württemberg:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Das Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald nicht gestattet.
- Je nach örtlicher Situation können die Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss ein (Grill-)Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Bitte beachten Sie, eine weggeworfene Zigarettenkippe oder ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer können verheerende Folgen haben.