Mit Beschluss vom 13. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.
Da die 7-Tage-Inzidenz aktuell unter dem Wert von 50 liegt, gilt im Landkreis Göppingen derzeit keine Ausgangssperre (die landesweite Ausgangssperre ist aufgehoben).
Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis erneut auf über 50 steigen, wird die Entscheidung über eine Ausgangssperre auf Basis der vom Land vorgegebenen Kriterien getroffen. Voraussetzung ist, dass diese Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen über diesem Schwellenwert liegt. Hier spielt eine wichtige Rolle, ob laut Gesundheitsamt ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt, oder ob sich die Fälle auf einzelne Ausbruchsgeschehen eingrenzen lassen.
Besorgniserregend entwickelt sich der Anteil der Mutationen bei den nachgewiesenen Corona-Infektionen. Mittlerweile liegen dem Gesundheitsamt 35 bestätigte Fälle von Corona-Virusmutationen im Landkreis vor. Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Abstands- und Hygieneregelungen und Kontaktbeschränkungen nach wie vor gelten und unbedingt einzuhalten sind. Um der Verbreitung von Mutationen entgegenzuwirken, müssen möglichst weiter alle Kontakte vermieden und Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.
Im Landkreis Göppingen gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Corona-Test durchführen zu lassen. Bürgerinnen und Bürger mit Symptomen oder diejenigen, die als Kontaktpersonen eingestuft werden, können in der zentralen Abstrichstelle in Eislingen, welche von der Kreisärzteschaft betrieben wird sowie in den über 20 Corona-Schwerpunktpraxen im Landkreis einen Abstrich durchführen lassen. Nähere Informationen zur Abstrichstelle und den Schwerpunktpraxen sind unter www.landkreis-goeppingen.de verfügbar. Schnelltests können auf Selbstzahlerbasis mittlerweile auch von einigen Apotheken durchgeführt werden. Ab dem 22. Februar 2021 besteht im Rahmen der Teststrategie des Landes ein Testangebot über zwei kostenlose Antigen-Schnelltests pro Woche für Personen, die in Schulen und Kindertageseinrichtungen tätig sind. Diese Testmöglichkeit soll bis nach den Osterferien bestehen und in Arztpraxen oder Apotheken in Anspruch genommen werden können. Um vulnerable Gruppen zu schützen, werden prophylaktische Antigen-Schnelltests bei medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bei Personal und Besuchern vorgenommen. Kostenfreie und anlasslose Tests für Bürgerinnen und Bürger ohne Symptome sind nach der Teststrategie Baden-Württemberg derzeit nicht vorgesehen.