Ausschreibung Konzeptvergabe Wohnbau im Baugebiet Letten II in Gammelshausen (Bauträgermodell)

Wie in vielen Gemeinden des Landkreises Göppingen besteht auch in Gammelshausen nach wie vor Bedarf an Wohnbauland. Neben Wohnbauplätzen für Einzel- und Doppelhäuser möchte die Gemeinde auch den Bedarf nach verdichtetem, individuellem Wohnraum befriedigen. Die Gemeinde Gammelshausen hatte daher das Wohngebiet „Letten II“ entwickelt, das insgesamt 21 Plätze umfasst.

Im Zentrum des Gebiets befinden sich zwei Bauplätze, welche von der Gemeinde für eine Bebauung mit Doppel-, Reihen- oder Kettenhäuser bzw. auch einem im Rahmen des Bebauungsplans möglichen Geschosswohnungsbau vorgesehen sind.

Die Gemeinde möchte die beiden Grundstücke gemeinsam und noch in diesem Jahr an einen Investor veräußern, der in der Lage ist, das Vorhaben zeitnah umzusetzen und das/die Gebäude bzw. die Wohnungen anschließend vermietet oder verkauft. Deshalb schreibt die Gemeinde den Verkauf der beiden Grundstücke aus und gibt den interessierten Investoren die Möglichkeit, sich zu bewerben.

Teilnehmende:

Die Teilnehmerzahl wird auf maximal drei begrenzt. Bei mehr als drei Bewerbungen wird der Gemeinderat eine Auswahl treffen. Diese wird auf Grundlage der eingereichten Bewerbung mit Referenzprojekten bereits umgesetzter und/oder in Planung befindlicher Projekte erfolgen. Die Gemeinde behält sich vor, bei der Auswahl auch einzelne Teilnehmer auszuwählen, deren Referenzen noch nicht konkurrenzfähig sind.

Verfahrensablauf:

Die am Vergabeverfahren Interessierten bewerben sich bis spätestens 24.06.2025 schriftlich bei der Gemeinde Gammelshausen, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen (eine E-Mail an info@gammelshausen.de mit Anlagen ist ausreichend). Die Gemeinde wird den Bewerbern anschließend mitteilen, ob eine Teilnahme an der weiteren Phase der Planungsbeiträge ausgewählt wurde. Daraufhin gehen den Teilnehmern weitere Unterlagen zur Bearbeitung zu. Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen mit Hinweisen zur Bewerbung, der Aufgabenstellung, Angaben zum Zeitplan, der einzureichenden Arbeiten und der Vergabekriterien können auf www.gammelshausen.de (Rubrik: Baugebiet Letten II) eingesehen werden.

Gammelshausen, 07.06.2025

Daniel Kohl

Bürgermeister

Weitere Informationen

1 von 7: Präsentation der Planungsbeiträge

Die Planungsbeiträge zusammen mit einer Vorstellung des Investors sollen in einer nichtöffentlichen Sitzung des Beurteilungsgremiums (Gemeinderat) erfolgen. Die Vorstellung findet in Form einer PowerPoint-Präsentation statt, welche dem Gremium eine Woche vorher zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt und folgenden Inhalt aufweisen soll:

  • Kurzvorstellung des Investors mit umgesetzten und derzeit laufenden Projekten mit ähnlicher Aufgabenstellung
  • Vermarktungsstrategie (Verkauf, Vermietung, Erfahrung zu Preisen usw.)
  • Kurzvorstellung des Planers
  • Vorstellung der Planungsbeiträge
  • Angaben zu Energieerzeugung, Rohstoffen, Nachhaltigkeit, KfW-Ziel usw.

2 von 7: Teilnehmende

Die Teilnehmerzahl wird auf maximal drei begrenzt. Bei mehr als drei Bewerbungen wird der Gemeinderat eine Auswahl treffen. Diese wird auf Grundlage der eingereichten Bewerbungen mit Referenzprojekten bereits umgesetzter und/oder in Planung befindlicher Projekte erfolgen. Dabei wird sowohl die architektonische Qualität bewertet als auch die Kompetenzen bei der Projektentwicklung. Sollten die eingereichten Referenzprojekte nicht zu einer Auswahl führen, wird das Los entscheiden. Die Gemeinde behält sich vor, bei der Auswahl auch einzelne Teilnehmer auszuwählen, deren Referenzen noch nicht konkurrenz-fähig sind. Es wird darauf hingewiesen, dass lediglich ein Komplettverkauf beider Grundstücke der Gemeinde an einen Investor in Frage kommt. Ein Teilverkauf von einzelnen Grundstücksflächen an die späteren Nutzer wird nicht erfolgen.

3 von 7: Verfahrensablauf

Die am Vergabeverfahren Interessierten bewerben sich bis spätestens 24.06.2025 schriftlich bei der Gemeinde Gammelshausen, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen (E-Mail mit Anlagen ist ausreichend).

Die Bewerbung zur Teilnahme an der Konzeptvergabe muss dabei folgenden Inhalt haben:

  • Kurze Beschreibung des Unternehmens mit ggfls. Schwerpunkten
  • Referenzprojekte im vergleichbaren Wohnungsbau mit Bildern
  • Mitteilung der Planungspartner, falls nicht aus eigenem Haus.

Auf die Form der Bewerbung wird kein Wert gelegt, sie muss lediglich aussagekräftig sein. Die Gemeinde wird den Bewerbenden anschließend mitteilen, ob eine Teilnahme an der weiteren Phase der Planungsbeiträge ausgewählt wurde. Daraufhin gehen den Teilnehmen-den die weiteren Unterlagen zur Bearbeitung zu, sofern diese nicht bereits zur Bewerbung vorlagen (digitale Unterlagen).

Die geforderten Leistungen und Unterlagen sind anschließend bis spätestens 01.09.2025 bei der Gemeinde Gammelshausen einzureichen. Die Unterlagen und Planungsbeiträge werden nicht anonymisiert. Sie sind in der nichtöffentlichen Sitzung des Beurteilungsgremiums (Gemeinderat) nach der Vorprüfung vorzustellen. Die Sitzung findet am 16.09.2025 ab 17.00 Uhr im Gemeindehaus statt. Je Bewerber stehen 30 Minuten zur Vorstellung der Planung zur Verfügung, anschließen können sich Fragen aus dem Gremium.

Nach der Auswahl im Beurteilungsgremium werden die Beiträge in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 16.09.2025 oder 30.09.2025 vorgestellt. Die Vorstellung erfolgt dabei durch die Verwaltung und ggf. einen Fachplaner.

Im Falle einer Auswahl an einen Investor wird in den anschließenden Kaufvertrag aufgenommen, dass die eingereichten Planungen in wesentlichen Zügen umgesetzt werden müssen und Änderungen nur durch Freigabe der Gemeinde möglich sind. Weiterhin wird eine Frist zur Bebauung innerhalb von zwei Jahren (ab notariellem Beurkundungstermin) vereinbart. Vertragsstrafen oder Rücktritt vom Kaufvertrag behält sich die Gemeinde Gammelshausen ausdrücklich vor.

4 von 7: Art und Umfang der einzureichenden Arbeiten

Lageplan (M 1:500) für das gesamte Grundstück (genordet)

  • Darstellung der Baukörper und Freiflächen
  • Darstellung der Flächen für den ruhenden Verkehr mit Zufahrten und Stellplatzanzahl

Grundrisse (M 1:200)

  • Schemagrundrisse der Gebäude, um Aufteilung und innere Erschließung zu erkennen

Schnitte und Ansichten (M 1:200)

  • Stellvertretender Schnitt in Nord-Süd-Richtung (Lage entwurfsabhängig)
  • Ansichten mit Darstellung der Fassadengestaltung

Erläuterungsbericht zum baulichen Konzept

  • Kurze Erläuterungen und Daten zum Projekt (dem Planungsstand entsprechend)
  • Angaben zum Energiekonzept und den Belangen der Nachhaltigkeit

5 von 7: Weiteres Verfahren

Es ist beabsichtigt, dem Investor des ausgewählten Entwurfs den entsprechenden Bereich des Plangebiets zu veräußern. Dabei wird (im Kaufvertrag) festgelegt, dass der vorgelegte Planungsbeitrag ausgeführt wird. Dem Kaufvertrag wird der zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung abgestimmte Planungsentwurf als Anlage beigelegt. Es gilt eine Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren.

6 von 7: Vergabekriterien

Neben der Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Letten II“ legt der Gemeinderat großen Wert auf eine ansprechende Gestaltung der/s Baukörper/s. Die Anzahl der Wohneinheiten ist weder vorgeschrieben noch beschränkt. Die Gemeinde stellt jedoch in Aussicht, den Bebauungsplan geringfügig anzupassen. Voraussetzung dafür ist ein überzeugendes Konzept, welches nur durch die Anpassung des Bebauungsplans umsetzbar ist. Dabei ist zu beachten, dass die Grundzüge der Planung nicht verletzt werden. Eine deutliche Überschreitung der Kubatur bzw. der Gebäudehöhe würde die Grundzüge der Planung verletzen. Eine Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen oder punktuelle Überschreitungen anderer Festsetzungen wären vorstellbar.

Insgesamt ist für den Gemeinderat ein stimmiges wie städtebaulich ansprechendes Projektkonzept mit architektonischer Qualität (Gestaltung Bauwerk, architektonische Qualität der Wohneinheiten und Freibereiche sowie gute Lösungsansätze für den ruhenden Verkehr) und dem Ziel einer flächensparenden Bau- und Wohnform entscheidend. Die Gemeinde Gammelshausen würde es begrüßen, wenn ein Anteil der geplanten Wohneinheiten keine Verkaufsobjekte wären, sondern als Mietobjekte zur Verfügung gestellt würden.

7 von 7: Energie und Nachhaltigkeit

Der Gemeinde ist es von Bedeutung, dass Gebäude entstehen, die einen geringen Energiebedarf haben und die Energieerzeugung aus möglichst regenerativen Methoden entsteht. Daher muss der KfW-55 Standard in jedem Fall eingehalten werden. Hierüber hinausgehende Maßnahmen, welche den Energieverbrauch zusätzlich senken, werden von der Gemeinde begrüßt und bei der Bewertung der Arbeiten berücksichtigt. Zwingend erforderlich ist in jedem Fall die Einrichtung von Solaranlagen auf den Dachflächen. Dies gilt unabhängig von der gewählten Dachform. Außerdem wird darauf Wert gelegt, dass auch die verwendeten Baustoffe nachhaltig gewählt werden. Die Gemeinde erwartet Aussagen über die Energieerzeugung, den Energiestandard und die Wahl der Baustoffe.