In Baden-Württemberg gelten ab dem 16. August gelten neue Regelungen, die vor allem für geimpfte und genesene Personen die meisten Einschränkungen aufheben. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021 umgesetzt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die meisten Beschränkungen.
- Ungeimpfte müssen künftig in mehr Bereichen einen negativen Antigen-Schnelltest (max 24 Std. alt) und in bestimmten Bereichen einen negativen PCR-Test (max. 48 Std. alt) vorweisen.
- Die bisherigen vier Inzidenzstufen entfallen.
- Die Maskenpflicht bleibt erhalten in geschlossenen Räumen und im Freien bei Abstand unter 1,5 Metern zu anderen Personen.
- Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit.
- Zum Schulstart gilt inzidenzunabhängig für zunächst zwei Wochen generell die Maskenpflicht im Unterricht.
- Die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen.
- Die Erfassung der Kontaktdaten bleibt Pflicht.