Sitzung des Gemeinderats am 3. Juni 2025 · Kurzbericht
Freigabe von Sitzungsprotokollen
Einstimmig wurde das Protokoll von der öffentlichen Sitzung am 6. Mai 2025 vom Gemeinderat anerkannt und freigegeben.
Frageviertelstunde für die Einwohnerschaft
Es wurden keine Fragen an die Verwaltung oder den Gemeinderat gestellt.
Klimaanpassungskonzept für Gammelshausen: Vorstellung Gemeinde-Steckbrief und Klimaanalyse
In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Göppingen erstellt die Gemeinde Gammelshausen ein Klimaanpassungskonzept, dessen aktueller Planungsstand dem Gemeinderat vorgestellt wurde. Moritz Paul, Klimaanpassungsmanager in der Landkreisverwaltung, erläuterte mit den stattgefundenen Workshops und weiteren Austauschtreffen die bisherigen Schritte des Prozesses. Im Gremium war man sich einig, dass die Gemeinde Gammelshausen, die bis 2040 eine klimaneutrale Kommunalverwaltung erreichen möchte, aktuell bereits viele wichtige Prozesse diesbezüglich gestartet hat, wie die Starkregenrisikomanagementplanung, die kommunale Wärmeplanung, mehrere PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden oder auch die Biotopverbundplanung und Überlegungen zum Heizungstausch. Doch auch schon Überflutungsvorsorgemaßnahmen Ende der 80er Jahre hätten ihre guten Dienste erwiesen. Klar sei aber auch, dass Klimanpassung eine Notfallmaßnahme darstelle, die es gelte, ständig zu beachten und zu betreiben.
Anpassung der Wassergebühren für den Bemessungszeitraum 2026 – 2027 mit Kalkulation und Änderung der Wasserversorgungssatzung
Einstimmig fasste der Gemeinderat den Beschluss zur Erhöhung der Wassergebühren ab dem 1. Januar 2026 sowie die damit einhergehende Änderung der Wasserversorgungssatzung. Letztmalig wurde die Wassergebühr zum 1. Januar 2024 neu festgesetzt. Aufgrund steigender Kosten des laufenden Betriebs der Wasserversorgungseinrichtungen, des Fremdwasserbezugs, aber auch der bauhofseitigen Leistungen in die gemeindliche Wasserversorgung wird der Wasserzins ab dem kommenden Jahr um 30 Cent auf 3,00 € pro Kubikmeter erhöht. Auch die Höhe der Abschreibungen und die Verzinsung des Anlagekapitals steigen, da in den Jahren 2025 und 2026 im Zuge von gleich vier Straßensanierungsmaßnahmen hohe Investitionen (rd. 650.000 €) im Bereich der Wasserversorgung getätigt werden.
Anpassung der Abwassergebühren für den Bemessungszeitraum 2026 – 2027 mit Kalkulation und Änderung der Abwassersatzung
Aufgrund der vorgeschriebenen Neukalkulation zum 1. Januar 2026 ergibt sich auch bei den Abwassergebühren eine Steigerung. Die Schmutzwassergebühr wurde nunmehr um 0,80 € auf 3,65 € pro m³ angehoben und das Niederschlagswasser erfährt ab kommendem Jahr eine Steigerung von 0,03 € auf dann 0,40 € pro m². Bürgermeister Kohl und Kämmerin Weigel merkten hierzu an, dass es sich dabei um kostendeckende Gebühren handele und die Gemeinde hier keine Gewinne erzielen dürfe. Im Kalkulationszeitraum seien die Kanalsanierungen in der Stuifen-, Rechberg-, Hohenstaufen- und Frühlingstraße enthalten, aber auch wichtige Maßnahmen der Kläranlage in Göppingen, die die Gemeinde Gammelshausen als Mitglied im Abwasserverband mit Dürnau, Heiningen und Eschenbach mitzufinanzieren habe. So schlagen neue Zentrifugen mit 1,1 Mio. € in 2025 und 2026 genauso auf wie ein Umbau des Betriebsgebäudes. Rund 800.000 € sind in 2026 für die Erneuerung des Gasspeichers aufzubringen und bis 2028 wird der Einbau einer Filtration in Form einer vierten Reinigungsstufe vorgenommen – Gesamtkosten dafür rd. 15,5 Mio. €. Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Abwassergebühren ab 1. Januar 2026 einhellig zu.
Baugebiet „Letten II“: 5. Ausschreibungsrunde (Bauträgermodell)
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, zwei Bauplätze im Wohngebiet „Letten II“ für ein Bauträgermodell auszuschreiben; nachdem für diese Plätze ein Bauherrenmodell aus verschiedenen Gründen trotz zweier Ausschreibungen schlussendlich scheiterte, hielten Gemeinderat und Verwaltung an dem Wunsch einer flächensparenden Bebauung fest. So sollen durch eine öffentliche Ausschreibung Bauträger auf diese Plätze aufmerksam gemacht werden, die sich bis 24. Juni 2025 bei der Gemeinde bewerben können. Die für das weitere Verfahren ausgewählten Bewerber haben wiederum die von der Gemeinde geforderten Leistungen und Unterlagen bis spätestens 1. September 2025 einzureichen, welche dann dem Gemeinderat als Beurteilungsgremium vorzustellen sind. Noch in diesem Jahr sollen die beiden Bauplätze veräußert und spätestens zwei Jahre später einer Bebauung zugeführt werden.
Einig war sich das Gremium darüber, die Bauplatzpreise für die beiden Grundstücke, die bereits im Jahr 2021 festgelegt wurden, zu erhöhen, lediglich in Bezug auf die Höhe der Anpassung gab es unterschiedliche Vorstellungen. Schlussendlich legte der Gemeinderat mehrheitlich fest, den Quadratmeterpreis von 380 € auf 420 € zu erhöhen, wodurch die Gemeinde bei erfolgreicher Veräußerung Mehreinnahmen von ca. 32.000 € generieren würde.
Bekanntgaben und Verschiedenes
Bürgermeister Kohl gab Folgendes bekannt:
- Auftaktgespräch mit Ingenieurbüro zur Starkregenrisikomanagementplanung in Gammelshausen ist erfolgt. Die Gemeinde Gammelshausen ist bei diesem Projekt Konvoiführer und führt dieses zusammen mit den Gemeinden Heiningen, Eschenbach und Schlat durch.
- Lärmbeschwerden in Bezug auf abendliche/nächtliche Treffen im Bereich Sielenwangstraße halten an; Ordnungsamt und Gemeindevollzugsdienst werden hier weiterhin die Gespräche suchen und durch den anstehenden Abbau der alten Tischtennisplatte verspricht sich der Gemeinderat bereits eine Verbesserung.
- Gemeinde steht mit der Deutschen Telekom im Austausch zu einem quartiersweisen Breitbandausbau im Ort.
- Sendeanlage für Digitale Alarmierung kommt an den alten Hochbehälter „Niederzone“ im Bereich des südlichen Ortsausgangs. Dem Gestattungsvertrag zwischen Gemeinde und Landkreis wird die statische Unbedenklichkeitsbescheinigung beigefügt sowie eine Regelung über die Haftungs- und Kostenübernahme seitens des Landkreises, sollten Schäden am Hochbehälter (Gebäude) entstehen. Teile des Gemeinderats hielten eine Antennenmontage an das alte Gebäude für kritisch, was lt. Landkreis nach statischer Prüfung unbegründet sei.