Bundestagswahl 2021: Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wahlbenachrichtigung

Alle wahlberechtigten Personen erhalten bis spätestens 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung.

Stimmabgabe

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stimme entweder persönlich am Wahltag im Wahllokal abzugeben oder per Briefwahl zu wählen.

Informationen zur Briefwahl

Briefwahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung grundsätzlich bis zum zweiten Tag vor der Wahl, Freitag, 24. September 2021, 18.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt beantragt werden.

Briefwahlunterlagen müssen persönlich oder schriftlich beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Als Antragsformular kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden.

Sie haben auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

Bitte beachten Sie: Die Online-Antragstellung der Briefwahlunterlagen konnte aus technischen Gründen nur bis Donnerstag, 23. September 2021, 12.00 Uhr erfolgen.

Bei Fragen rund um die Wahlen können Sie sich gerne an Ihre Gemeindeverwaltung, Herrn Göhl, Tel.07164 940150, oder Frau Kälberer, Tel. 07164 940140, wenden.